Verbesserte Förderkonditionen für Familien beim Wohneigentum: Was sich ab dem 16. Oktober ändert!

von | Okt 16, 2023 | Blog-Post

Als Immobilienmakler möchten wir Sie darüber informieren, dass Familien ab sofort von verbesserten Förderkonditionen der KfW-Bank im Rahmen der staatlichen Unterstützung für den Erwerb von Wohneigentum profitieren können. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Neuerungen es gibt und wie Sie als Familie von diesen Vorteilen profitieren können.

 

Worum geht es beim „Wohneigentum für Familien“-Programm? Dieses Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zielt darauf ab, Familien und Alleinerziehende mit bescheidenen und mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf ihres eigenen Hauses zu unterstützen. Es fungiert als Nachfolger des Baukindergeldes, das Ende 2022 ausgelaufen ist. Eine zentrale Bedingung für die Förderung ist, dass nur neu gebaute Häuser gefördert werden, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus hinweg gering ist. Der Bund stellt für das laufende Jahr insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Was ändert sich ab dem 16. Oktober? Die Konditionen für zinsverbilligte Kredite im Rahmen des Programms „Wohneigentum für Familien“ werden deutlich verbessert, wie das Bauministerium ankündigt. Dadurch wird der Zugang zum Förderprogramm für noch mehr Familien ermöglicht. Die Veränderungen umfassen eine Erhöhung der Einkommensgrenzen, eine Anpassung der Kredithöchstbeträge und eine Senkung der Zinsen.

 

Welche Einkommensgrenzen gelten jetzt? Die Einkommensgrenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird für Familien mit einem Kind von 30.000 Euro auf nunmehr 90.000 Euro angehoben. Für jedes zusätzliche Kind erhöht sich dieser Betrag um weitere 10.000 Euro, was bedeutet, dass eine Familie mit drei Kindern bis zu 110.000 Euro verdienen darf.

 

Wie stark steigen die Kredithöchstbeträge? Die Kredithöchstbeträge im Rahmen des Programms „Wohneigentum für Familien“ werden laut KfW um bis zu 35.000 Euro angehoben und reichen nun von 170.000 bis 270.000 Euro. Die genaue Darlehenssumme hängt von der Anzahl der Kinder und der ökologischen Nachhaltigkeit des Neubaus ab. Zum Beispiel kann eine Familie mit ein bis zwei Kindern für ein „klimafreundliches Wohngebäude“ bis zu 170.000 Euro erhalten. Eine Familie mit fünf oder mehr Kindern, die zudem über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ verfügt, kann maximal 270.000 Euro beantragen.

 

Wie sehen die neuen Zinskonditionen aus? Der effektive Jahreszins für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung beträgt zu Beginn der neuen Förderbedingungen ab dem 16. Oktober lediglich 0,61 Prozent. Im Vergleich dazu lag der Zinssatz bei Programmbeginn im Juni bei 1,25 Prozent. Auch für kürzere Laufzeiten sinken die Zinssätze, beispielsweise beträgt der effektive Jahreszins für ein Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung nur noch 0,01 Prozent.

 

Wer kann einen Antrag stellen? Einzelne Personen oder Haushalte, die mindestens ein leibliches oder adoptiertes Kind haben, das zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW bereits geboren ist und das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, können einen Antrag stellen. Personen, die bereits im Besitz von Wohneigentum sind, sind nicht förderberechtigt. Allerdings ist es möglich, einen Kaufvertrag abzuschließen, sofern eine aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart wurde. Die Zahlung des Kaufpreises und der Baubeginn dürfen erst nach der Antragstellung erfolgen. Auf der KfW-Website gibt es die Möglichkeit, einen Vorab-Check durchzuführen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

 

Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich? Nein, Familien, die bereits Fördermittel aus dem Baukindergeld erhalten haben, sind nicht berechtigt, ein zinsgünstiges KfW-Darlehen im Rahmen des Programms „Wohneigentum für Familien“ zu beantragen. Eine Kombination mit der Förderung für klimafreundlichen Neubau (KFN) oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ebenfalls nicht möglich.

 

Was sollen die Änderungen bewirken? Das Hauptziel dieser Neuerungen besteht darin, mehr Familien beim Bau ihres eigenen Hauses zu unterstützen. Das bereits seit Juni bestehende „Wohneigentum für Familien“-Programm wurde zunächst nicht ausreichend genutzt, was Experten vor allem auf zu strenge Kriterien zurückführten, die Familien daran hinderten, Anträge zu stellen, da sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten durften.

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