WEG-Verwaltung – Was ist das?

WEG-Verwaltung – Was ist das?

von | Nov 22, 2021 | Blog-Post

Zunächst sind einige Begrifflichkeiten zu klären:

WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Dementsprechend ist eine WEG-Verwaltung für das Verwalten des gemeinschaftlichen Eigentums mehrerer Wohnungseigentümer eines Gebäudes oder einer ganzen Wohnanlage zuständig.

Das Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, welche nicht im Sondereigentum stehen. Konkret sind das z.B. Gartenflächen, Treppenhäuser und gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschküchen oder Heizungskeller.

Das Sondereigentum wiederum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung. Es beschreibt also im Allgemeinen die Räume einer Wohnung und die ggf. dazugehörigen, nicht zu wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten wie Keller oder Garage.

In der jeweiligen Teilungserklärung des betreffenden Objekts ist detailliert festgehalten, welche Bereiche als Gemeinschaftseigentum und welche Bereiche als Sondereigentum zu betrachten sind.

Die WEG-Verwaltung ist nicht zu verwechseln mit der Miet-Verwaltung. Diese kümmert sich in der Regel ausschließlich um die Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen für beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit einem Eigentümer (wie auch z.B. Ehepaare oder Erbengemeinschaften).

Welche Aufgaben hat eine WEG-Verwaltung?

Die Aufgaben des WEG-Verwalters lassen sich grob einteilen in die rechtliche, finanzielle sowie bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Sie ergeben sich aus den §§ 27, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), aus der Teilungserklärung und aus dem Verwaltervertrag.

Zu den rechtlichen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Einberufung und Leitung der mindestens einmal jährlich stattfindenden Wohnungseigentümerversammlung
  • Erstellung oder Veranlassung eines Versammlungsprotokolls und Führung einer Beschlusssammlung
  • Vertragsgestaltungen, z.B. mit Hausmeistern, Gärtnern oder Reinigungskräften

    Die finanzielle Betreuung umfasst beispielsweise:

  • Erstellung der Jahresabrechnung, basierend auf der laufend geführten Buchhaltung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans für das folgende Wirtschaftsjahr
  • Führung der Bankkonten der WEG

    Zur baulichen und technischen Betreuung gehören:

  • Beurteilung des baulichen/technischen Zustands sämtlicher Bereiche des Gemeinschaftseigentums in regelmäßigen Abständen
  • Vergabe und Kontrolle von anfallenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Erhaltungsarbeiten)
  • Beachtung der Verkehrssicherungspflichten (z.B. Winterdienst)

 

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass zum 01.12.2020 einige Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten sind. Hierzu zählen, um nur ein paar Wenige zu nennen:

  • Erleichterte Voraussetzungen für gewisse bauliche Veränderungen (auf eigene Kosten) bezüglich Barrierefreiheit, Elektroauto-Ladestationen, Einbruchschutz und Glasfaseranschlüsse
  • Zusätzliche Befugnisse für WEG-Verwalter bei Entscheidungen über Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung (z.B. kleinere Reparaturen), ohne vorherigen Beschluss der Eigentümer
  • Änderungen bei Eigentümerversammlungen, wie verlängerte Einberufungsfrist von zuvor zwei auf jetzt drei Wochen, Möglichkeiten von Onlineteilnahme unter bestimmten Voraussetzungen und einer generellen Beschlussfähigkeit einer Versammlung (unabhängig von der Zahl der Anwesenden Eigentümer)
  • Vereinfachung bei Beschlussfassungen bezüglich baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

 

Es wird freundlich darauf hingewiesen, dass diese Inhalte nicht abschließend sind und dass sich jeder Leser, über Einzelheiten bezüglich konkreter wohnungseigentumsrechtlicher Situationen, zu informieren hat.

Wir hoffen Ihnen hiermit einen kurzen und überschaubaren Überblick verschafft zu haben!

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