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Zunächst sind einige Begrifflichkeiten zu klären:

WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Dementsprechend ist eine WEG-Verwaltung für das Verwalten des gemeinschaftlichen Eigentums mehrerer Wohnungseigentümer eines Gebäudes oder einer ganzen Wohnanlage zuständig.

Das Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, welche nicht im Sondereigentum stehen. Konkret sind das z.B. Gartenflächen, Treppenhäuser und gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschküchen oder Heizungskeller.

Das Sondereigentum wiederum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung. Es beschreibt also im Allgemeinen die Räume einer Wohnung und die ggf. dazugehörigen, nicht zu wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten wie Keller oder Garage.

In der jeweiligen Teilungserklärung des betreffenden Objekts ist detailliert festgehalten, welche Bereiche als Gemeinschaftseigentum und welche Bereiche als Sondereigentum zu betrachten sind.

Die WEG-Verwaltung ist nicht zu verwechseln mit der Miet-Verwaltung. Diese kümmert sich in der Regel ausschließlich um die Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen für beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit einem Eigentümer (wie auch z.B. Ehepaare oder Erbengemeinschaften).

Welche Aufgaben hat eine WEG-Verwaltung?

Die Aufgaben des WEG-Verwalters lassen sich grob einteilen in die rechtliche, finanzielle sowie bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Sie ergeben sich aus den §§ 27, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), aus der Teilungserklärung und aus dem Verwaltervertrag.

Zu den rechtlichen Aufgaben zählen unter anderem:

 

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass zum 01.12.2020 einige Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten sind. Hierzu zählen, um nur ein paar Wenige zu nennen:

 

Es wird freundlich darauf hingewiesen, dass diese Inhalte nicht abschließend sind und dass sich jeder Leser, über Einzelheiten bezüglich konkreter wohnungseigentumsrechtlicher Situationen, zu informieren hat.

Wir hoffen Ihnen hiermit einen kurzen und überschaubaren Überblick verschafft zu haben!

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